Der RSV-Vereinbarung ist ein sog. Massenvertrag, der sich zusammensetzt aus:
- Versicherungsvertrag
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Zum notwendigen Mindestinhalt des RSV-Vertrages mit AVB zählen:
- Versichertes Risiko
- Versichertes Ereignis (versicherte Gefahr)
- Deckungsumfang
- Versicherter Gegenstand
- = Sachversicherung
- Rechtsschutzgarantie
- Pflichten des Versicherers
- Übernahme von Prozesskosten bei Rechtsstreitigkeiten
- ev. Erbringung eigener Dienstleistungen (sog. „Prozessmuntschaft“)
- Definition der Leistungen
- Pflichten des Versicherten
- Prämie
- in bestimmter oder bestimmbarer Höhe
- Vertragsdauer
- Bestimmung der festen Vertragsdauer
- Praxis: 1 bis 5 Jahre
- Ausgestaltung als Dauerschuldverhältnis
- Kündigungsregeln
- Bestimmung der festen Vertragsdauer
Weiterführende Informationen
Anzeigepflichtverletzung beim Abschluss eines RSV-Vertrages
- Entfallen des Rechtsschutzes bei Kündigung des RSV-Vertrages durch den Versicherer nur für bereits eingetretene, auf die verschwiegene oder nicht richtig mitgeteilte Gefahrentatsachen
- Vgl. hiezu BGE 136 III 335 ff., Erw. 2