Der Privatrechtsschutz deckt die Beratungs- und Vertretungskosten des Versicherungsnehmers bei Streitigkeiten aus
- Kauf
- Miete/Pacht
- Arbeitsvertrag
- Werkvertrag
- Auftrag
- Übriges Vertragsrecht
- Nachbarstreitigkeiten
- Eigentumsrechtsstreitigkeiten
- Ausservertragliche und vertragliche Schadenersatzansprüche, unter Ausschluss des passiven Rechtsschutzes bei Bestehen einer Haftpflichtversicherung
- Krankenkassen
- Vorsorgeeinrichtungen
Ausgeschlossen von der Deckung sind bei vielen Anbietern Streitigkeiten aus Familien- und Erbrecht sowie Nachbarrecht.
Kostendeckung i.d.R. (vgl. aber AVB) für:
- Kosten von Zivil- und Verwaltungsgerichten
- Gerichtskosten / Gutachterkosten
- Prozessentschädigung (Parteientschädigung), sofern und soweit sie dem Versicherten auferlegt werden
- Anwaltskosten des eigenen Anwalts
Weiterführende Informationen
- Mietrecht | miet-recht.ch
- Arbeitsrecht | arbeits-recht.ch
- Werkbertrag | werk-vertrag.ch
- Auftrag / Auftragsrecht | auftrag.ch
- Nachbarrecht / Nachbarschaftsrecht / Nachbarstreit | nachbarrecht.ch
- BVG-Stiftungen | stiftungsrecht.ch
- Zivilprozess | zivilprozess.ch
- Prozesskosten | zivilprozess.ch
- Sachverständigenkosten | sachverstaendigen-gutachten.ch
- Prozesskaution | prozesskaution.ch
- Prozessentschädigung | prozessentschaedigung.ch
- Anwaltshonorare | anwaltshonorare.ch
- Strafprozess | straf-prozess.ch