Tritt der Schadenfall, bei der Rechtsschutzversicherung als „Rechtsfall“ bezeichnet, ein, greift ein bestimmter Ablauf für den Versicherten und den Versicherer ein:
- Schadenfall
- Schadenanzeige
- Schadenbehandlung
- Versicherten-Obliegenheiten
- Kostenübernahme / Kostengutsprache
- Schadenfallbeendigung