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Immobilienerwerb durch Ausländer / Lex Koller

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History

Rechtsgebiet:
Immobilienerwerb durch Ausländer / Lex Koller
Stichworte:
Immobilienerwerb durch Ausländer, Lex Koller
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die „Immobilienerwerbs-Beschränkung“ hat eine wechselvolle Vergangenheit. 

  • 23.03.1961
    • Erster Bundesbeschluss über die Bewilligungspflicht für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, befristet auf 5 Jahre (sog. Lex von Moos)
    • Verlängerung der befristeten Regelung zwei Mal um je 5 Jahre
    • mit Verschärfungen zur Verhinderung von Umgehungsgeschäften
  • 26.06.1972
    • Notrechtlicher Bundesratsbeschluss (sog. Lex Celio)
    • Mit Verbot der Anlage ausländischer Gelder in inländischen Grundstücken
  • 31.01.1974
    • Aufhebung des währungspolitisch motivierten Bundesratsbeschlusses
  • 01.02.1974
    • Revidierter Bundesbeschluss (sog. Lex Furgler)
    • Verlängerung um zwei Mal 5 bzw. 2 Jahre
    • mit strengerer Erfassung der Umgehungsgeschäfte, eine Verschärfung der Erwerbsvoraussetzungen für Ferienwohnungen und Wohneinheiten in Apparthotels sowie eine Verstärkung der Bundesaufsicht
  • 16.12.1983
    • Erlass des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG)
  • 01.01.1985
    • Inkraftsetzung des BewG (unbefristet)
  • 25.06.1995
    • Referendumsabstimmung zur Revision der Lex Friedrich fand keine Stimmenmehrheit
  • 30.04.1997
    • Parlamentsbeschluss im Rahmen des sog. Investitionsprogrammes über konjunkturpolitische Massnahmen über die Liberalisierung des Erwerbs kommerziell genutzter Liegenschaften
      • bisher
        • alle Arten von Grundstücken der Bewilligungspflicht unterstellt
      • neu (Revisionsvorlage)
        • genereller Verzicht auf eine Bewilligungspflicht für kommerziell genutzte Immobilien
        • Erlaubnis von Kapitalanlagen in kommerziell genutzte Liegenschaften durch Personen im Ausland
  • 01.10.1997
    • Inkraftsetzung der Teilrevision
  • 08.10.1999
    • Harmonisierung mit Abkommen vom 21.06.1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft (EU) und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit sowie am 14.12.2001 an die Änderung vom 21.06.2001 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelszone (EFTA)
  • 01.06.2001
    • Inkraftsetzung der Anpassungen an das EU/EFTA-Abkommen
    • Ab diesem Zeitpunkt durften erwerben
      • Staatsangehörige der EG- / EFTA-Mitgliedstaaten, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben
        • für jeglichen Grundstückerwerb (BewG 5 Abs. 1 lit. a)
      • EG- und EFTA-Grenzgänger
        • für den Erwerb einer Zweitwohnung in der Region ihres Arbeitsortes (BewG 7 lit. j)
  • 22.03.2003
    • Parlamentsbeschluss betreffend Lockerung im Bereich der Ferienwohnungen, ohne Infragestellung des Bewilligungs- und Kontingentierungs-Systems
  • 01.09.2002
    • Inkraftsetzung der Änderungen vom 22.03.2003
    • Freistellung der Kontingentseinheiten für Veräusserungen von Ferienwohnungen von Schweizern an Ausländer (BewG 9 Abs. 4 lit. a + BewG 8 Abs. 3)
  • 08.10.2004
    • Parlamentsbeschluss betreffend Lockerung des BewG hinsichtlich
      • des Erwerbs von Anteilen an börsenkotierten Wohnimmobiliengesellschaften durch Personen im Ausland (Ausnahme von der Bewilligungspflicht; BewG 4 Abs. 1 lit. e)
      • des Erwerbs von Anteilen an Immobilien, an denen der Erwerber bereits Mit- oder Gesamteigentum hält (Befreiung von der Bewilligungspflicht; BewG 7 lit. c)
  • 01.04.2005
    • Inkraftsetzung der Änderungen vom 08.10.2004
  • 02.11.2005
    • Vorschläge des EJPD zur Aufhebung der Lex Koller und des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation bezüglich flankierender raumplanerischer Massnahmen
  • 2007 – 12.11.2013
    • Bundesrat spricht sich für die Aufhebung der Lex Koller aus
    • Diverse parlamentarische Beratungen (siehe Link in Box)
  • 13.11.2013
    • Verabschiedung der Zusatzbotschaft des Bundesrats zum Verzicht auf die Aufhebung des BewG

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