Eine Durchsetzung oder Abwehr von Rechtsansprüchen ist immer mit Kosten verbunden (Gericht + Anwalt).
Funktionen einer Rechtsschutzversicherung sind daher:
- Kostenübernahme
- Erbringung von Rechtsdienstleistungen
- Eigene Dienstleistungen des Rechtsschutzversicherers (vgl. AVO 161)
- Rechtsdienstleistungen durch einen freiberuflichen Anwalt (vgl. AVO 167)