Der Fallabwicklung durch Eigenregulierung des Rechtsschutzversicherers stehen folgende Beschränkungen entgegen:
Rechtsschutzversicherung: Erleichterter Zugang zur Justiz durch Beschränkung des Kostenrisikos
Der Fallabwicklung durch Eigenregulierung des Rechtsschutzversicherers stehen folgende Beschränkungen entgegen: