Rechtsschutzversicherung: Erleichterter Zugang zur Justiz durch Beschränkung des Kostenrisikos
Örtlicher Deckungsumfang
Bestimmung des örtlichen Geltungsbereichs
Grundsatz
Der versicherte örtliche Geltung der RSV wird in der Regel angeknüpft an bzw. bestimmt über
Gerichtsstand
Anwendbares Recht
Vollstreckbarkeit eines Urteils
EU-Raum
Für die Begründung des Versicherungsschutzes genügt in der Regel einer der hievor genannten Anknüpfungspunkte
Nicht-EU-Raum
Versicherungsverträge können für Gebiete ausserhalb des EU-Raums vorsehen, dass alle eingangs erwähnten Anknüpfungspunkte erfüllt sein müssen
Beschränkungskriterien
anwendbares Recht +
Gerichtsstand
Regionen
Europa / EU-Raum
ev. Deckungsausschluss für bestimmte Länder
Ausnahmeangebote bzw. je nach Versicherer
Weltweiter Versicherungsschutz
Grossrisiken
Versicherungsschutzbeschränkung auf die Schweiz
Literatur
SUTER HEINZ, Standard- und Individuallösungen im Unternehmensrechtsschutz, in: Luterbacher Thierry (Hrsg.), Manager – Unternehmen – Rechtsschutzversicherungen, Zürich / St. Gallen 2013, S. 41 ff., insbesondere S. 77 f.
LUTERBACHER THIERRY, Rechtsschutzversicherung, Basel 2018, S. 189, Rz 368