Gesetz (VVG) und jeder Versicherungsvertrag enthalten Deckungsbeschränkungen bzw. einen bestimmten Deckungsumfang:
Es gilt auch bei der Rechtsschutzversicherung der Grundsatz der Privatautonomie:
- Die Parteien im Rahmen der gesetzlichen Schranken den Geltungsbereich der Rechtsschutzversicherung frei bestimmen
- In der Regel wird der Deckungsumfang mit standardisierten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), die das betreffende Versicherungsprodukt definieren, begrenzt.