Bei der Rechtsschutzversicherung (RSV) übernimmt der Versicherer gegen Bezahlung einer Prämie das Risiko, durch rechtliche Angelegenheiten verursachte Kosten zu decken oder in solchen Angelegenheiten Dienste zu leisten.
Rechtsschutzversicherung: Erleichterter Zugang zur Justiz durch Beschränkung des Kostenrisikos