Klären Sie ab, bevor Sie eine Rechtsschutzversicherung abschliessen, wo sie mittelbar für die Geltendmachung ihrer Ansprüche bzw. die Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter bereits versichert sind, namentlich wie:
- Kollektivversicherung
- als Arbeitnehmer
- als Verbandsmitglied
- als Gewerkschaftsmitglied
- Invalidität
- Todesfall
- Haftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- uam
Weiterführende Informationen
- Unternehmensversicherungen | unternehmens-versicherungen.ch
- Bauwesenversicherungen | bauwesenversicherungen.ch