Drucken/Print

Verkehrsrechtsschutz

Der Verkehrsrechtsschutz deckt die Prozesskosten eines Versicherungsnehmers (Automobilist, Motorradfahrer etc.) bei

  • Geltendmachung von verkehrsrechtlich motivierten Schadenersatzansprüchen
  • Auseinandersetzung mit Versicherungsgesellschaften
  • Streitigkeitenaus
    • dem Kauf
    • dem Verkauf
    • der Miete
    • der Reparatur von Motorfahrzeugen
  • Verfahren gegen den Versicherten vor Straf- oder Verwaltungsbehördenfür Delikte, die mit dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) zusammenhängen
    • Strafe / Busse
    • Administrative Massnahmen wie Nachschulung, Verwarnung oder Führerausweisentzug
  • Auseinandersetzungen mit Unfallversicherungen bezüglich der Unfallfolgen

Kostendeckung

Kostendeckung i.d.R (vgl. aber AVB) für:

  • Kosten von Straf- und Zivilgerichten
  • Gebühren von Verwaltungsinstanzen, z.B. bei Führerausweisentzug
  • Anwaltskosten

Regressansprüche

Regressansprüche des Versicherers zum Beispiel bei:

  • Fahren in massiv fahruntüchtigem Zustande (z.B. 2 Promille Alkohol) mit Sach- oder Personenschaden
  • Fahrerflucht