Verkehrsrechtsschutz
Der Verkehrsrechtsschutz deckt die Prozesskosten eines Versicherungsnehmers (Automobilist, Motorradfahrer etc.) bei
- Geltendmachung von verkehrsrechtlich motivierten Schadenersatzansprüchen
- Auseinandersetzung mit Versicherungsgesellschaften
- Streitigkeitenaus
- dem Kauf
- dem Verkauf
- der Miete
- der Reparatur von Motorfahrzeugen
- Verfahren gegen den Versicherten vor Straf- oder Verwaltungsbehördenfür Delikte, die mit dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) zusammenhängen
- Strafe / Busse
- Administrative Massnahmen wie Nachschulung, Verwarnung oder Führerausweisentzug
- Auseinandersetzungen mit Unfallversicherungen bezüglich der Unfallfolgen
Kostendeckung
Kostendeckung i.d.R (vgl. aber AVB) für:
- Kosten von Straf- und Zivilgerichten
- Gebühren von Verwaltungsinstanzen, z.B. bei Führerausweisentzug
- Anwaltskosten
Regressansprüche
Regressansprüche des Versicherers zum Beispiel bei:
- Fahren in massiv fahruntüchtigem Zustande (z.B. 2 Promille Alkohol) mit Sach- oder Personenschaden
- Fahrerflucht
Weiterführende Informationen: Verkehrsrecht, Zivil- und Strafprozess
» Verkehrsbussen / Bussenkatalog


