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Strafrechtsschutz

Der Strafrechtsschutz deckt die Verteidigungskosten des Versicherungsnehmers bei Vorwürfen des

  • Allgemeinen Strafrechts
    • Fahrlässige Körperverletzung
    • Andere fahrlässig begangene Delikte (vorsätzliche Tatbegehung ist in aller Regel nicht gedeckt)
  • Sonderstrafnormen aus Spezialgesetzgebungen
    • Bankengesetz
    • Börsengesetz
    • Gesundheitsrecht
    • Waffengesetz
    • Bewilligungspflichtige Berufe
  • Verwaltungsstrafrechts
  • Unternehmensstrafrechts.

Kostendeckung

Keine Kostendeckung wird bei vorsätzlicher Tatbegehung gewährt.

Beispiele von Deckungsausschlüssen:

  • Vorsätzliche Körperverletzung
  • Diebstahl
  • Mord
  • Totschlag
  • Nötigung / Erpressung
  • Ehrendelikte.

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