Drucken/Print

Privatrechtsschutz

Der Privatrechtsschutz deckt die Beratungs- und Vertretungskosten des Versicherungsnehmers bei Streitigkeiten aus

  • Kauf
  • Miete/Pacht
  • Arbeitsvertrag
  • Werkvertrag
  • Auftrag
  • Krankenkassen
  • Vorsorgeeinrichtungen

Kostendeckung

Ausgeschlossen von der Deckung sind bei vielen Anbietern Streitigkeiten aus Familien- und Erbrecht sowie Nachbarrecht.

Werben Sie auf dieser Website


weiterempfehlen:

  • email
  • Twitter
  • LinkedIn
  • del.icio.us
  • Facebook