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Privatrechtsschutz

Der Privatrechtsschutz deckt die Beratungs- und Vertretungskosten des Versicherungsnehmers bei Streitigkeiten aus

  • Kauf
  • Miete/Pacht
  • Arbeitsvertrag
  • Werkvertrag
  • Auftrag
  • Krankenkassen
  • Vorsorgeeinrichtungen

Kostendeckung

Ausgeschlossen von der Deckung sind bei vielen Anbietern Streitigkeiten aus Familien- und Erbrecht sowie Nachbarrecht.

Weiterführende Informationen

» Mietrecht

» Arbeitsrecht

» Stiftungsrecht: BVG-Stiftungen

» Zivilprozess

» Strafprozess