Privatrechtsschutz
Der Privatrechtsschutz deckt die Beratungs- und Vertretungskosten des Versicherungsnehmers bei Streitigkeiten aus
- Kauf
- Miete/Pacht
- Arbeitsvertrag
- Werkvertrag
- Auftrag
- Krankenkassen
- Vorsorgeeinrichtungen
Kostendeckung
Ausgeschlossen von der Deckung sind bei vielen Anbietern Streitigkeiten aus Familien- und Erbrecht sowie Nachbarrecht.
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