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Leistung / Deckung / Kürzung

Kostendeckung

Unter der Voraussetzung, dass der Versicherer gemäss Rechtsschutzversicherungs-Police für den hängigen Rechtsstreit aufkommen muss, hat er zu bezahlen:

  • Gerichtskosten
  • Anwaltskosten
  • Gutachterkosten
  • Allfällige Prozessentschädigungen an die Gegenpartei.

Freie Anwaltswahl

Informationen dazu finden Sie unter » Freie Anwaltswahl.

Kostendeckung nach Deckungsausgestaltung

  • Strafkautionen zur Vermeidung von Untersuchungshaft (vorschussweise z.B. bis CHF 100’000.–)
  • Busse, ev. nur erste Busse, ev. nur bis zu einem bestimmten Bussenbetrag
  • Deckung erst ab bestimmtem Streitwert (Selbstbehalt)
  • Begrenzter Beratungsrechtsschutz bei den übrigen Rechtsfällen auf dem Gebiet von ZGB und OR.

AVB

In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) werden die Leistungen der Versicherer und der Umfang der Deckung umschrieben.

Leistungskürzungen

Viele Anbieter (aber nicht alle, der schwierigen Abgrenzungsfragen wegen) behalten sich Leistungskürzungen wegen grober Fahrlässigkeit vor (z.B. bei schwerer Widerhandlung gegen das SVG).