Freie Amtswahl

Grundpostulat

Die Rechtswahrung ist eine persönlichkeitsbezogene Sache. Wichtig für Sie wird später die Chemie zum Anwalt, seine Ausbildung und seine Erfahrung sein. Sie müssen sich recht verstanden und vertreten wissen. Die RSV macht nur Sinn, wenn Sie die freie Anwaltswahl haben (Grundpostulat!). Achten Sie daher darauf, dass Ihnen in Police und AVB dieses Recht zugestanden wird. Verlangen Sie wo dieser Anspruch nicht klar wiedergegeben ist eine entsprechende Bemerkung in der Police!

Bei eingetretenem Versicherungsfall

  • Erkundigen Sie sich nach dem geeigneten Anwalt
  • Unabhängigkeit des Anwalts?
    • Bei Anwälten, die viele Mandate vom Versicherer erhalten (wirtschaftliche Abhängigkeit), besteht die Gefahr, dass er sein Handeln nicht mehr allein nach den Interessen seines Klienten, sondern mehr nach denjenigen des Versicherers bestimmt. Achten Sie daher auf diese Problematik!
  • Weisungsrecht des Versicherers an den Anwalt?
    • Der Versicherer besitzt kein eigentliches Weisungsrecht an den Anwalt. Er wird aber über die Etappierung der Kostengutsprachen aufgrund von Police und AVB die Grenzen seiner Leistungspflicht indirekt Einfluss nehmen.
  • Teurer Wunsch-Anwalt?
    • Ihr Wunsch-Anwalt ist vielleicht teurer als der Honoraransatz, den der Versicherer berappen will. Sie haben die Möglichkeit den Differenzbetrag aus der eigenen Tasche aufzuzahlen, falls Ihnen der Versicherer trotz Ihren Interventionen nicht entgegenkommt und Kostengutsprache für den höheren Honoraransatz Ihres Wunsch-Anwalts erteilt.
  • Kostengutsprache:
    • Erkennt der Versicherer auf Leistungspflicht, so stellt er an Ihren Anwalt eine sog. Kostengutsprache aus; die Kostengutsprache ist zwar ein selbständiges, dem OR unterstehendes Rechtsverhältnis zwischen Versicherer und Anwalt. Sie bleiben aber als Klient gegenüber Ihrem Anwalt Hauptschuldner und werden von Ihrer Honorarzahlungspflicht nur soweit befreit wie der Versicherer an Ihrer Stelle bezahlt. Achten Sie daher auf eine periodische Rechnungslegung durch Ihren Anwalt; das Risiko einer Zahlungsweigerung des Versicherers nimmt mit steigendem Rechnungsbetrag und dem Empfinden, erst im Nachhinein begrüsst worden zu sein zu.

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