Deckungsablehnung
Der Versicherer lehnt die Versicherungsdeckung ab:
- wenn die Streitsache ungenügende Erfolgsaussichten hat
- zB für den Weiterzug einen erstinstanzlich verlorenen Prozesses
- für ein Prozessmandat, wenn aussergerichtlich eine Einigung absehbar ist
- Mehrkostendeckung, wenn der Versicherte in solchen Fällen ein besseres Ergebnis als der Versicherer mit gütlichen Verhandlungen erzielt (erzielt der Versicherungsnehmer ein schlechteres Ergebnis als der Versicherer auf dem Vergleichswege, hat er für Gerichts- und Anwaltskosten selber aufzukommen).
- bei vorsätzlich herbeigeführten Rechtsstreitigkeiten
- bei Streitigkeiten gegen den Rechtsschutzversicherer selbst.
Lehnt der Versicherer die Kostengutsprache ab, so ist es dem Versicherungsnehmer nicht verwehrt auf eigenes Risiko zu prozessieren!


