Arten von RSV

Der Versicherungszweig RSV ist aus dem Verkehrsrechtsschutz entstanden. Heute können bei den Anbietern folgende Deckungen abgeschlossen werden:

Verkehrsrechtsschutz

Der Verkehrsrechtsschutz deckt die Prozesskosten eines Versicherungsnehmers (Automobilist, Motorradfahrer etc.) bei

  • Geltendmachung eines Schadens
  • Auseinandersetzung mit Versicherungsgesellschaften
  • Streitigkeiten aus dem Kauf, dem Verkauf, der Miete oder der Reparatur von Motorfahrzeugen
  • Verfahren gegen den Versicherten vor Straf- oder Verwaltungsbehörden für Delikte, die mit dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) zusammenhängen
  • Versicherungen (ausser Rechtsschutz)
  • Krankenkassen
  • Vorsorgeeinrichtungen
  • allfällig weiteren fahrlässig begangenen Vergehen.

Kostendeckung i.d.R (vgl. aber AVB) für:

  • Kosten von Straf- und Zivilgerichten
  • Gebühren von Verwaltungsinstanzen, zB bei Führerausweisentzug
  • Anwaltskosten

Privatrechtsschutz

Der Privatrechtsschutz deckt die Beratungs- und Vertretungskosten des Versicherungsnehmers bei Streitigkeiten aus

  • Kauf
  • Miete/Pacht
  • Arbeitsvertrag
  • Werkvertrag
  • Auftrag
  • Krankenkassen
  • Vorsorgeeinrichtungen

Ausgeschlossen von der Deckung sind bei vielen Anbietern Streitigkeiten aus Familien- und Erbrecht sowie Nachbarrecht.

Betriebsrechtsschutz

Der Betriebsrechtsschutz deckt die Beratungs- und Vertretungskosten des Versicherungsnehmers bei Streitigkeiten aus

  • den Bereichen ZGB/OR, insbesondere
    • Sachenrecht/Grundeigentum/Nachbarrecht
    • Miet-/Pachtrecht
    • Arbeitsrecht, namentlich Streitigkeiten mit eigenen Mitarbeitern
  • Strafrecht
  • Versicherungsrecht
  • Krankenkassen
  • Vorsorgeeinrichtungen
  • Rechtshilfe bei Auseinandersetzungen um Betriebsräume.

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