Arten von RSV
Der Versicherungszweig RSV ist aus dem Verkehrsrechtsschutz entstanden. Heute können bei den Anbietern folgende Deckungen abgeschlossen werden:
Verkehrsrechtsschutz
Der Verkehrsrechtsschutz deckt die Prozesskosten eines Versicherungsnehmers (Automobilist, Motorradfahrer etc.) bei
- Geltendmachung eines Schadens
- Auseinandersetzung mit Versicherungsgesellschaften
- Streitigkeiten aus dem Kauf, dem Verkauf, der Miete oder der Reparatur von Motorfahrzeugen
- Verfahren gegen den Versicherten vor Straf- oder Verwaltungsbehörden für Delikte, die mit dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) zusammenhängen
- Versicherungen (ausser Rechtsschutz)
- Krankenkassen
- Vorsorgeeinrichtungen
- allfällig weiteren fahrlässig begangenen Vergehen.
Kostendeckung i.d.R (vgl. aber AVB) für:
- Kosten von Straf- und Zivilgerichten
- Gebühren von Verwaltungsinstanzen, zB bei Führerausweisentzug
- Anwaltskosten
Privatrechtsschutz
Der Privatrechtsschutz deckt die Beratungs- und Vertretungskosten des Versicherungsnehmers bei Streitigkeiten aus
- Kauf
- Miete/Pacht
- Arbeitsvertrag
- Werkvertrag
- Auftrag
- Krankenkassen
- Vorsorgeeinrichtungen
Ausgeschlossen von der Deckung sind bei vielen Anbietern Streitigkeiten aus Familien- und Erbrecht sowie Nachbarrecht.
Betriebsrechtsschutz
Der Betriebsrechtsschutz deckt die Beratungs- und Vertretungskosten des Versicherungsnehmers bei Streitigkeiten aus
- den Bereichen ZGB/OR, insbesondere
- Sachenrecht/Grundeigentum/Nachbarrecht
- Miet-/Pachtrecht
- Arbeitsrecht, namentlich Streitigkeiten mit eigenen Mitarbeitern
- Strafrecht
- Versicherungsrecht
- Krankenkassen
- Vorsorgeeinrichtungen
- Rechtshilfe bei Auseinandersetzungen um Betriebsräume.


