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Arten von Rechtsschutzversicherungen

Der Versicherungszweig Rechtsschutzversicherungen ist aus dem Verkehrsrechtsschutz entstanden. Verkehrsrechtsschutz ist eine Art Strafrechtsschutz, bei dem der Versicherer gegen Bezahlung einer Prämie das Kostenrisiko trägt, den Versicherungsnehmer ist Strafverfahren verteidigen zu lassen. Die Praxis unterscheidet je nach vorgeworfenem Straftatbestand in Verkehrsrechtsschutz und allgemeinen Strafrechtsschutz.

Heute können bei den Anbietern folgende Deckungen abgeschlossen werden:

» Verkehrsrechtsschutz

» allgemeiner Strafrechtsschutz

» Privatrechtsschutz

» Betriebsrechtsschutz